Umsatzsteuerbefreiung
Seit dem 01.01.2023 gilt, unter bestimmten Voraussetzungen, der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Eingeschlossen sind alle Komponenten, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
- nur für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
- installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage darf nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) betragen
- die Rechnung wird auf deinen Namen ausgestellt und du bist selbst Betreiber der PV-Anlage
Die genauen Bedingungen kannst du im §12 Abs. 3 UStG nachlesen.
Um bei uns ohne Umsatzsteuer bestellen zu können und diese Voraussetzungen auf dich zutreffen, schicke uns bitte dieses ausgefüllte Formular zu.